Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Zuschüsse für energieeffiziente Investitionen

Steigende Energiepreise, neue gesetzliche Vorgaben und die steigenden Anforderungen von Kunden und Geschäftspartnern stellen Unternehmen aller Branchen derzeit vor neue Herausforderungen. Themen wie Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourceneffizienz rücken vermehrt in den Fokus und erhalten einen immer höheren Stellenwert.

Um Unternehmen finanziell auf ihrem Weg zu einer besseren CO2-Bilanz, effizienten Prozessen und nachhaltigem Handeln zu unterstützen, gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft.

Das Förderprogramm ist in fünf Module aufgeteilt. Insbesondere mit den Modulen 1 und 4 werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sowie zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

BAFA Modul 1: Querschnittstechnologien

In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

Gegenstand der Förderung:

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

Investitionen in die genannten Technologien können mit hohen Zuschüssen gefördert werden.

Sie planen die Investition in eine der genannten Aggregate? Dann berechnen Sie jetzt gleich mit Hilfe unseres Förderrechners, wie hoch eine mögliche Förderung für Sie sein könnte und fordern Sie unser Beratungsangebot zur Unterstützung bei der Antragstellung an.

Sie haben Fragen? Dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

BAFA Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen gefördert, deren Wärme überwiegend für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.

Gegenstand der Förderung:

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren, notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z. B. Fundament oder Einhausung),
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für:

  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie
  • Installations- und Montagekosten.

Nicht förderfähig sind:

  • Investitionen in ergänzende Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger
  • Kosten für Versicherungen, notwendige Prüfungen, Gutachten und Genehmigungen
  • Maßnahmen für erforderliche Verbesserungen der Statik am und im Gebäude

Investitionen in die genannten Technologien können mit hohen Zuschüssen gefördert werden.

Sie haben Fragen? Dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

BAFA Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u. a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Gegenstand der Förderung:

Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software)
  • von Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
    • Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System
    • Analog-Digital-Wandlern
    • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
    • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt, die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

Investitionen in die genannten Technologien können mit hohen Zuschüssen gefördert werden.

Sie planen die Investition in eine Softwarelösung, Sensor- oder Steuer- und Regelungstechnik die die oben genannten Kriterien erfüllen? Oder sind Sie selber Anbieter einer Energiemanagement-Software und möchten die Förderung für Ihren Vertriebsprozess nutzen und benötigen Unterstützung beim Aufbau einer entsprechenden Vertriebsstrategie?

Dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular um uns Ihr Anliegen zu schildern – wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

BAFA Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.

Gegenstand der Förderung:

Förderfähig sind insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen, insbesondere energie- und ressourceneffiziente Technologien sowie energie- und ressourcenorientierte Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen, der Austausch einzelner Komponenten sowie die energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens;
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle Technologie (ORC);
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden; Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z. B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung;
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess wie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen oder die Vermeidung von Produktionsabfällen.

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.

Investitionen in die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen können mit hohen Zuschüssen gefördert werden.

Sie planen die Investition in energieeffiziente Anlagen und Prozesse und benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Sie sind Lieferant von besonders energieeffizienten Anlagen oder Anbieter von energie- und ressourcenschonenden Prozessen und möchten die Förderung als Instrument in Ihrem Vertriebsprozess integrieren? Wir unterstützen Sie gerne beim Aufbau einer entsprechenden Vertriebsstrategie.

Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

BAFA Modul 5: Transformationskonzepte

Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeitrahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.

Gegenstand der Förderung:

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten (Konvoi), falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden;
  • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement);
  • mögliche weitere Kosten, bei denen durch den Antragssteller nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch die Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z. B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens beraten werden);
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für die Erstellung des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung im Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen.

Die Erstellung eines Transformationskonzeptes kann mit hohen Zuschüssen gefördert werden.

Sie möchten mit Ihrem Unternehmen auch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten und planen daher die Transformation hin zur Klimaneutralität? Dann lassen Sie sich die Planung und Umsetzung der Transformation jetzt fördern.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Förderung für Ihr Transformationskonzept. Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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